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Maat-ka-Ra Hatschepsut |
last update:
08.06.2009
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Gottesgemahlin des Amun
Im Rahmen der Maat, der altägyptischen Weltordnung, bedurfte der Pharao
einer Legitimation seiner Königswürde. Diese unerlässliche
Voraussetzung konnte durch die drei folgenden Gegebenheiten erfüllt
werden: Politische Legitimation
hier gibt es zwei Varianten, die patrilineare Legitimation, d.h. er ist
leiblicher Königssohn (königlicher Abstammung) oder die matrilineare
Variante, d.h. er heiratet die Erbprinzessin (Königstochter)
Juristische Legitimation
diese erfolgt durch Adoption des regierenden Pharaos oder durch Bestimmung
durch den unmittelbaren Vorgänger auf dem Pharaonenthron
Göttliche Legitimation
diese wird abgeleitet durch göttliche Abstammung oder durch göttliche
Erwählung (Orakel; Traum).
Zur Verhinderung illegitimer Herrscher
erhält unter den Ahmosiden (möglicherweise schon unter Seqen-en-re Tao) die
Institution der "Gottesgemahlin des Amun in Ipet Isut" in
der Königsideologie offensichtlich ein besonderes Gewicht. Dies ist wohl eine Reaktion auf die Wirren am/oder nach dem Ende
des Mittleren Reiches.
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Die Institution der "Gottesgemahlin des Amun" (=
Hmt nTr n
Imn) beruht
wahrscheinlich auf der Vorstellung der Gottessohnschaft des Pharao. Diese seit der
4. Dynastie nachweisbare Vorstellung, formuliert im Königstitel "Sohn
des Ra (Sa Ra)", geht davon aus, dass Gott in Gestalt des herrschenden
Pharao mit der "Gottes- und Königsgemahlin" den -
göttlichen - Erben und Thronfolger zeugt.
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In gewisser Weise "spiegeln" sich irdische Fürsten und ihre
Lebensweise mit einigen der ägyptischen Götter und vice versa. Der
Reichsgott des NR, Amun, und seine Gemahlinnen Amaunet und Mut
bestätigen das eindrucksvoll.
So "wächst" Amun mit der Bedeutung des thebanischen
Fürstengeschlechts. Als Theben im MR Reichshauptstadt wird, erhält Amun
den Beinamen "Herr der Throne der beiden Länder" und wird, in
Anlehnung an die irdische Königsmacht zum "Götterkönig" und
"Herrscher der Neunheit".
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Eine vergleichbare Entwicklung machen Amaunet und Mut, durch, mit denen er
im NR als Ehepaar dargestellt wird. Sein älteres weibliches
"Komplementär" Amaunet nimmt mit ihm als
"Götterpaar" ihren Sitz im Amun-Tempel von Karnak ein, besitzt
aber im Gegensatz zur Mut keine eigene Kultstätte (Kees, 1977).
Mut, die alte thebanische Lokalgöttin mit dem Titel "Mut vom
heiligen See Ascheru (ISrw)", ist
eine eher späte "Entwicklung" in der ägyptischen
Religionsgeschichte. Zur Zeit der Hatschepsut erlangt Mut durch Amun die
"Fürstinnenstellung" als "Herrin des Himmels" - so
wie die irdische Königin seit Beginn des NR "Herrin beider
Länder" heisst - und "Herrscherin der Götter". Daraus
leiten sich auch die Darstellungen der Mut mit der Doppelkrone ab. In
einer "Spielerei" mit der anderen Bedeutung ihres Namens (mwt
= Mutter) bildet sie mit Amun als "Vater" und dem gemeinsamen
Sohn "Chonsu" die thebanische Triade.
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Neben der Göttin Mut als seine "Königin" in der Götterwelt
erhält Amun auf der Erde in dem "Gottesweib" eine irdische
Gemahlin mit der er die Ehe eingeht und den Thronfolger zeugt. Wie diese
Zeugung zwischen Amun
und der irdischen Gemahlin abläuft, zeigen die Beispiele der Geburtsmythen
der Hatschepsut (in Bezug auf deren Mutter Ahmose; in Djeser djeseru) und
des Amenhotep III. (in Bezug auf dessen Mutter, Mut-em-wia; in
Luxor-Tempel). Der "göttlichen" Ehe des Amun mit seiner
irdischen "Königin" entstammt somit der allein berechtigte
Thronerbe.
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Die Institution der "Gottesgemahlin"
scheint somit - so Grimm und Schoske,
1999, - eine Art Ergänzung oder Weiterentwicklung zu der oben aufgeführten 3., der
Göttlichen Legitimation zu sein und sollte möglicherweise dem ahmosidischen Haus den
Thronanspruch sichern. Eine Übersicht der "Historie
der Gottesweiber des Amun der 18. Dyn." ist auf einer eigenen Seite
abgelegt.
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Daher war das Amt der "Gottesgemahlin"
ausschließlich Königstöchtern und -schwestern vorbehalten. Die jeweils
älteste Königstochter, ggf. wenn keine Töchter vorhanden waren, auch
die ranghöchste Königsschwester, wird noch zu Lebzeiten ihrer Mutter, der
amtierenden "Gottesgemahlin" in das Amt eingeführt und
damit auch zur zukünftigen Gemahlin ihres Bruders oder Halbbruders
bestimmt (dies gilt allerdings nur für den Beginn der 18. Dyn., danach
wurde das Amt auch durch Adoption weitergegeben und schließlich auch
verliehen). Diese sicherten dann durch Heirat mit ihrem Bruder oder
Halbbruder dessen Legitimation als neuen Herrscher.
Die Bestimmung der "Gottesgemahlin
des Amun" zur "Königsgemahlin" des nächsten
Herrschers bedeutet wohl u. a. nichts anderes, als dass diese die irdische
Rolle der Mut, der Gemahlin des Amun im Horizont der Götter, übernimmt.
Hier dürften folglich klare Verbindungen zum Geburtsmythos
der ägyptischen Könige zu ziehen sein.
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Aus der Frühzeit der 18. Dynastie sind folgende
Königstöchter ("sat nesu") , Königsschwestern
("senet nesu") und Gottesgemahlinnen bekannt - alle aus dem Haus der Ahmosiden:
- Ah-hotep, Ahmose-Nefertari, Sat-Amun, und Ahmose-Merit-Amun I., Sat-Kamose. |
Für Ahmose, ihre Mutter, ist der Titel einer "Gottesgemahlin"
dagegen nicht belegt - auch nicht der einer "Königstochter"
(ihr wird lediglich der Titel einer "Königsschwester" zugewiesen). Da
auch dies gegen eine königliche Abstammung der Ahmose spricht, kann sie ihrem
Gemahl Thutmosis I. eigentlich nicht die notwendige Legitimation für die
Thronbesteigung verschafft haben. |
Die erste "Gottesgemahlin" aus dem Hause der Thutmosiden
war somit die "Königstochter" und "Königsschwester"
Hatschepsut.
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Im Zusammenhang mit Hatschepsut bedeutet das weiterhin, dass sie, da sie
nicht Tochter einer "Gottesgemahlin" war, in das Amt
eingesetzt worden sein muss! Die letzte "Gottesgemahlin"
- die vielleicht auch ihre Großmutter war - Ahmose-Nefertari könnte Hatschepsut
"adoptiert" und in das vakante Amt einer "Gottesgemahlin"
eingesetzt haben.
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So wie die vorangegangenen "Gottesgemahlinnen"
das Amt auf ihre mutmaßlichen Töchter übertragen haben, so überträgt
Hatschepsut dieses Amt noch zu Lebzeiten auch an ihre eigene Tochter
Neferu-Ra. Diese wäre damit gleichzeitig auch zur zukünftigen "Königsgemahlin"
des Thutmosis III. bestimmt worden. |
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