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Maat-ka-Ra Hatschepsut |
last update:
31.05.2008
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Geschichte der Gottesweiber in der 18. Dynastie
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Gottesgemahlin = Gottesweib (Hmt nTr) |
Gottesanbeterin (DwAt-nTr) |
Gotteshand (Drt nTr) |
Sander-Hansen hat 1940 eine Geschichte der Institution der "Gottesweiber
des Amun" vorgestellt und diese seinerzeit in zwei Perioden
unterteilt (1. Periode: 18. Dynastie bis zur Einführung des Titels der "Gottesverehrerin
des Amun" ("DwAt-nTr nt Jmn")
in der 20. Dynastie, 2. Periode: alle späteren Gottesweiber).
Graefe hat dann 1981 eine weitere "Untersuchung zur Verwaltung und Geschichte
der Institution der Gottesgemahlin des Amun vom Beginn des Neuen Reiches
bis zur Spätzeit" vorgelegt, die die neueren Erkenntnisse seit
Sander-Hansen berücksichtigt. Ausgehend von neuem Material differenziert
Graefe die Geschichte der Institution der "Gottesweiber des Amun"
in insgesamt 4 Abschnitte.
Beide Publikationen liefern jedoch keine Informationen über die Zeit vor der 18.
Dynastie.
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Vor der 18. Dynastie sollen
laut LÄ (Bd. II, 802) bereits zwei "Gottesgemahlinnen" existiert
haben. Danach trugen eine Imertnebes und eine Neferu entsprechende Titel.
Imertnebes
(= Jj-mrt-nb.s; siehe die links abgebildete Statue D127
aus Holz; Herkunft unbekannt, heute in Leiden,
die nach Porter&Moss VIII.1 möglicherweise aus dem Theben des MR -12. Dynastie
? - stammt) werden die Titel "Gotteshand
des Amun und Gottesweib des Amun") zugeordnet.
Neferu (= Nofru) soll ebenfalls diesen Titel getragen haben (nach
Newberry, 1901). Für die
Dynastien 11 bis 14 listet Troy (1986) mehrere Trägerinnen des Namens
Neferu (I. - VI.) auf, von denen allerdings nach ihren Angaben keine den
Titel einer "Gottesgemahlin" führte.
Die "Gottesweiber des Amun" gibt es somit
wahrscheinlich schon lange vor der 18. Dynastie und gehen vermutlich auf die sehr
alte Vorstellung der Gottessohnschaft des Pharao zurück. Diese seit der
4. Dynastie nachweisbare Vorstellung, formuliert im Königstitel "Sohn
des Ra (Sa Ra)", geht davon aus, dass Gott (im Alten Reich Ra, im
Neuen Reich dann
Amun) in Gestalt des herrschenden
Pharao mit der "Gottes- und Königsgemahlin" den -
göttlichen - Erben und Thronfolger zeugt.
Die "Gottesgemahlin
des Amun" übernimmt gleichzeitig als "Königsgemahlin" des
aktuellen Herrschers die irdische
Rolle der Mut, der Gemahlin des Amun im Horizont der Götter.
Hier dürften folglich klare Verbindungen zum Geburtsmythos
der ägyptischen Könige zu ziehen sein. |
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Links: Ah-hotep
Rechts: Ahmose-Nefertari |
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Aus der Übergangszeit von der
17. zur 18. Dynastie weisen
Sander-Hansen (1940) und Troy (1986) Ah-hotep I. (siehe Statue oben links, aus
Theben-West, heute in Paris) als erste Trägerin des
Titels "Hmt nTr n Jmn" aus.
Ah-hotep I. ist die Tochter von Senachtenre und Teti-Scheri, Gemahlin des
Seqenenre Tao, Mutter des
Ah-mose, der Ah-mose-Nefertari (siehe Statue oben rechts, heute im
Louvre) und weiterer
Töchter, Großmutter des Amen-hotep I. Die Zuordnung der Ah-hotep
I. zu den "Gottesweibern" ist nicht ganz unumstritten. Während Sander-Hansen
noch darauf hinweist, dass der Titel für Ah-hotep I. nur posthum aus der Zeit
von Thutmosis I. belegt ist, führt Troy bereits drei Belegstellen an:
eine Stele eines Mannes aus Edfu (CG 34009; Urk. IV, 29ff), einer
Libationsszene im Grabe des Amenemopet (TT A18, ramessidisch); und zwei
Särgen aus der Priester-Cachette in Deir el-Bahari (Cairo 6137-8, Cairo 6156-7) mit
Bezug zum Kult der Ahhotep.
Dennoch schließen sie einige Autoren aus der Reihe der "Gottesweiber"
aus. |
Ihre Tochter Ah-mose-Nefertari wird in der Regel
- d.h. je nachdem, ob der jeweilige Autor die Belege für Ah-hotep I.
akzeptiert oder nicht, - als 1. oder 2. Trägerin dieses Titels aufgeführt. Sie ist die Gemahlin des
Ah-mose,
Mutter des Amen-hotep I. und diverser Töchter (Sat-Amun, Merit-Amun I.
(= Ah-mose-Merit-Amun I.) und möglicherweise der Sat-Kamose, die alle
ebenfalls das Amt innehatten). |
Möglicherweise ist auch
diese Reihenfolge nicht zutreffend. Vandersleyen hat 1977 eine Stele des
Kestner-Museums, Hannover, publiziert (zitiert nach Graefe, 1981), die
hinter dem Pharao Ah-mose, der vor Amun-Ra Brot opfert, die "Königstochter
und Gottesgemahlin" Sat-Amun zeigt. Die Stele ist auf das
Jahr 18 des Ah-mose datiert. Vandersleyen kommt nach ausführlicher
Diskussion zu dem Schluss, Sat-Amun könne nicht die älteste Tochter
der Ah-mose-Nefertari sein, sondern eher eine Tochter des Kamose -
demnach würde Sat-Amun in der Reihenfolge des "Gottesweiber"
neben - oder sogar vor - Ah-mose-Nefertari rücken. |
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Die folgenden drei "Gottesgemahlinnen"
waren Sat-Amun, Merit-Amun I. und Sat-Kamose.
Links das Oberteil der Statue, deren 2 Teile
Belzoni in Karnak in der Nähe des 8. Pylon gefunden hat, das Unterteil befindet in
sich heute noch in Karnak vor dem 8. Pylon, neben einer Statue der
Hatschepsut, die von Thutmosis III. zu Amenhotep I. umgewidmet wurde, das Oberteil im Britischen Museum
(=BM),
London. 1970 wurde entdeckt, dass die beiden Teile
zusammengehören. Die Inschriften auf dem Unterteil nennen nach Angaben
des BM sowohl den Namen der Merit-Amun I. als den ihrer Schwester
Sat-Amun. Die Inschriften sind jedoch in der Amarna-Zeit zerstört
worden und kaum zu entziffern. Möglicherweise stellt diese Statue auch
die Mutter des Amenhotep I. dar, Ahmose-Nefertari.
Merit-Amun I. und Sat-Kamose waren
auch Gemahlinnen ihre Bruders Amen-hotep
I. Die Tatsache, dass Sat-Amun nicht als Gemahlin des Amen-hotep I.
belegt ist, könnte darauf hindeuten, dass sie vor einer Eheschließung
verstorben ist, oder, dass sie - siehe Vandersleyen - nicht die älteste
Tochter der Ah-mose-Nefertari und damit eine Generation früher
einzuordnen ist.
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Einschließlich der Ah-hotep I. stammten die "Gottesgemahlinnen"
der frühen 18. Dynastie, Ah-mose-Nefertari, Sat-Amun, Merit-Amun I. und
Sat-Kamose, alle aus dem Haus der Ahmosiden und trugen, mit
Ausnahme der Sat-Kamose, neben dem Titel der "Gottesgemahlinnen"
noch den Titel einer "Königstochter" ("sat nesu") und
den einer "Königsschwester"
("senet nesu"). Für Sat-Kamose ist der Titel einer "Königsschwester"
nicht belegt. |
Offensichtlich war das Amt der "Gottesgemahlin"
unter den Ahmosiden Königstöchtern und -schwestern vorbehalten. Die jeweils
älteste Königstochter, ggf. wenn keine Töchter vorhanden waren, auch
die ranghöchste Königsschwester, wurde noch zu Lebzeiten ihrer Mutter, der
amtierenden "Gottesgemahlin" in das Amt eingeführt und
damit auch zur zukünftigen Gemahlin ihres Bruders oder Halbbruders
bestimmt. Diese sicherten dann durch Heirat mit ihrem Bruder oder
Halbbruder dessen Legitimation als neuem Herrscher. Die Institution der "Gottesgemahlin"
wird somit von Grimm und Schoske (1999) als eine Art Ergänzung zu der Göttlichen Legitimation interpretiert, die möglicherweise dem ahmosidischen Haus den
Thronanspruch sichern sollte. In ihrer Dissertation weist Schmitz
(1976) darauf hin, dass der Titel der "Gottesgemahlin"
(Hmt nTr) zu Beginn der 18. Dynastie
den älteren Titel einer "ältesten" Königstochter "sA.t-njsw.t-wr.t"
- der bisher offensichtlich die Hauptprinzessin (Erbprinzessin) bezeichnete, die als
Königin vorgesehen war - vorübergehend verdrängt. Um die Zeit
Thutmosis IV. und Amenhotep III. wird der alte Titel aber wieder
eingeführt. Der Ansicht, dass die Hauptprinzessin
(Erbprinzessin) als "Gottesgemahlin" eingeführt und damit zur Gemahlin
des zukünftigen Pharao bestimmt worden
sei, widerspricht Graefe (1981) entschieden. Er verweist mit Nachdruck
darauf, dass das Amt vererbt worden ist (wobei die direkte
Vererbungslinie bereits sehr früh - nach der Merit-Amun I. - abbricht - s. unten). |
Die erste "Gottesgemahlin" aus dem Hause der Thutmosiden
war
Hatschepsut, die außerdem nach Troy (1986) auch noch den Titel einer
"Gotteshand" führte. Sie war zwar "Königstochter"
und "Königsschwester", eine Verwandtschaft mit früheren Amtsinhaberinnen
lässt sich aber nicht belegen. Die Vererbung
des Titels einer "Gottesgemahlin" kann somit im Falle
der Hatschepsut nicht über die mütterliche Linie erfolgt sein, denn für Ah-mose,
ihre Mutter, ist der Titel einer "Gottesgemahlin" nicht belegt.
Bezüglich Hatschepsut ergibt sich daher zwingend die Annahme, dass sie, da sie
nicht Tochter einer "Gottesgemahlin" war, in das Amt
eingesetzt worden sein muss! Die letzte lebende "Gottesgemahlin"
- Ahmose-Nefertari, die möglicherweise ihre Großmutter gewesen sein
könnte, - könnte Hatschepsut
"adoptiert" und in das vakante Amt einer "Gottesgemahlin"
eingesetzt haben. |
So wie die vorangegangenen "Gottesgemahlinnen"
das Amt auf ihre mutmaßlichen Töchter übertragen haben, so vererbte Hatschepsut
dieses Amt noch zu Lebzeiten - wahrscheinlich anlässlich
ihrer Thronbesteigung - an ihre eigene Tochter Neferu-Ra. Diese wäre damit gleichzeitig
- nach der Ansicht von Grimm und Schoske (1999) - zur zukünftigen "Königsgemahlin"
des Thutmosis III. bestimmt worden.
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Für den Rest der 18. Dynastie listen Sander-Hansen und
Troy folgende Trägerinnen des Titels einer "Gottesgemahlin"
auf:
- Isis, Gemahlin Thutmosis II. und Mutter Thutmosis III., allerdings
ist der Titel hier lediglich auf einem Relieffragment aus dem Tempel Thutmosis III. in Theben-West belegt. Thutmosis III.
dürfte ihr diesen Titel wohl posthum verliehen haben, zu Lebzeiten hat
sie den Titel nicht geführt.
- SatJah (ZAt-JaH), Tochter des Ahmose Pen-nechbet
und dessen Gattin Ipu, die
Amme des Thutmosis III. war, SatJah war wohl die erste Gemahlin
Thutmosis III.; wie sie an diesen Titel gekommen ist, ist ebenso unklar
wie bei:
- Merit-Ra-Hatschepsut, Gemahlin Thutmosis III., Mutter des Amenhotep
II., die außerdem auch den Titel einer "Gotteshand"
führte. Nach Graefe (1981) kann die Weitergabe des Titels der "Gottesgemahlin"
auch nicht - ausschließlich - über die weibliche Linie erfolgt sein.
Er verweist hierzu auf Huy, eine der drei nicht-königlichen "Gottesverehrerinnen"
der 18. Dynastie. Huy bezeichnet sich als Mutter einer "Gottesgemahlin",
dabei war sie selber weder "Gottesgemahlin" noch Schwester oder
Tante eines Pharao. Ihre Tochter ist wahrscheinlich die hier aufgeführte
Merit-Ra-Hatschepsut. Diese könnte den Titel daher nur durch eine "Adoption"
- z.B. durch Hatschepsut nach dem Tode der Neferu-Ra - erlangt haben, oder
ihr Vater, der Gemahl der Huy, war ein Bruder des Thutmosis II.
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- Merit-Amun II., Tochter des Thutmosis III. und der
Merit-Ra-Hatschepsut, Schwester des Amenhotep II., trägt danach sowohl
den Titel einer "Gottesgemahlin" als auch den einer
"Gotteshand". Sie dürfte den Titel wohl von ihrer
Mutter übernommen haben.
- Tiaa, Gattin des Amenhotep II. und Mutter des Thutmosis IV., sie
führt nach Troy den Titel einer "Gottesgemahlin" und
nach dem LÄ (Bd. VI, 554) auch den einer "Gotteshand".
Tiaa führte weder den Titel einer "Königstochter"
noch den einer "Königsschwester", d.h. auch sie hat
den Titel nicht über die weibliche Linie geerbt.
- Mutemwia, Gemahlin des Thutmosis IV. und Mutter des Amenhotep III.
wird von Sander-Hansen ebenfalls als "Gottesgemahlin"
aufgeführt, nicht mehr jedoch von Troy und Graefe. Nach dem LÄ (Bd. IV, 252)
beruht die Zuweisung des Titels einer "Gottesgemahlin",
als die sie im "Geburtszyklus" im Luxor-Tempel eindeutig
dargestellt ist, auf einem unsicheren Beleg aus Dendera (auf einer
Kolossalstatue ist der Name verstümmelt - nur "Mwt..." ist - erhalten,
die Statue könnte daher auch eine spätere "Gottesgemahlin"
aus den Anfängen der 19. Dyn. darstellen). Entsprechend scheidet sie
nach Graefe damit als "Gottesgemahlin" aus. Die Liste
der "Gottesgemahlinnen" der 18. Dynastie endet damit
nach dem aktuellen Stand der Forschung mit Tiaa. Das Amt könnte nach
der Tiaa entweder an eine Seitenlinie der königlichen Familie vererbt
worden sein (was die Chancen der Überlieferung durch entsprechende
Denkmäler deutlich mindert) oder es war für die folgende Zeit der
Dynastie in der königlichen Familie sogar erloschen (d.h. es gab keine
königliche Titelinhaberin mehr, während das Priesteramt selbst
möglicherweise erhalten geblieben ist - wofür zwei Reliefs im
Luxor-Tempel sprechen, die König Amenhotep III. in Begleitung von Priesterinnen
zeigen, die als "Gottesgemahlin" dargestellt sind). |
Funktionen des Gottesweibes
Über die alltäglichen religiösen Pflichten und Funktionen einer
"Gottesgemahlin" ist ziemlich wenig bekannt, obwohl der Titel aufgrund der
wachsenden Bedeutung des Amun-Kultes sicherlich eine erhebliche
Aufwertung der Königin darstellt. Die Stellung der "Gottesgemahlin"
war neben der Übernahme von religiösen Pflichten offensichtlich auch mit der
Übertragung von zahlreichen Landgütern samt Verwaltungsapparat verbunden.
Somit dürfte dieses Amt der Königsfamilie auch eine gewisse Kontrolle über die Priesterschaft des
Amun ermöglicht haben.
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Bezüglich der kultischen Handlungen kennen wir nur
einige Darstellungen. Offensichtlich bestand zu allen Zeiten eine
wesentliche Aufgabe des Gottesgemahlin (der Gottesweiber) darin, das
Sistrum vor dem Gottesbild des Amun zu bewegen. Ah-mose-Nefertari
wurde dabei wohl zu einem historischen Vorbild, denn
noch zu Zeiten des Ramses II. und des Ramses III. wird sie bei der
Handhabung des Sistrums vor Amun dargestellt. Nach den Darstellungen der Ah-mose-Nefertari
nimmt die Gottesgemahlin, das Sistrum handhabend, an den täglich vom
König durchzuführenden Kulthandlungen teil. Nach Sander-Hansen
(1940) handelt es sich bei der Tätigkeit der Gottesgemahlin somit wohl
eher um ein fiktives Priesteramt. Dafür spricht auch die Darstellung
namentlich nicht genannter Gottesgemahlinnen im Luxor-Tempel (siehe
oben), die darauf hinweisen, dass die kultischen Aufgaben, auch von
Stellvertreterinnen übernommen werden können - bei den dort abgebildeten
Gottesgemahlinnen handelt es sich nicht um die Gemahlin des Amenhotep
III., Tiye. In den Darstellungen im Luxor-Tempel bedienen die
Gottesgemahlinnen nicht das Sistrum, sondern sind ganz offensichtlich in
besonderen Funktionen festgehalten - bei einer handelt es sich um
kleinere Opferdarbietungen, die sonst vom König durchgeführt werden.
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Oben eine unbekannte "Gottesgemahlin" (links; die
Zeichen für Hmt nTr erkennt man direkt
zwischen ihrem Gesicht und ihrem Arm) folgt einem Priester (rechts), beide
begleiten König Amenhotep III. (siehe Kartusche links). Wie die Zeichen
Drt nTr für ihren Beinen zeigen,
trägt sie ebenfalls den Titel "Gotteshand" |
Amtssitz Ob die Gottesgemahlinnen
der 18. Dynastie einen eigenen Amtssitz hatten und wenn ja, wo der sich befand, ist ebenso
wenig bekannt. Viel später gab es nach Herodot (zitiert nach
Sander-Hansen, S. 31) im
Tempel des Amun-Zeus einen Raum oder ein Gemach, welches der "Pallakide"
des Gottes vorbehalten war. Bei der von Herodot erwähnten "Pallakide"
handelt es sich jedoch wohl um eher um ein Mitglied (möglicherweise um
die Leiterin) der "göttlichen Konkubinen" oder des "Gottesharims"
(bekannt seit der 6. Dyn.) - beide sind nach dem LÄ (Bd. II., 815)
von der Gottesgemahlin zu unterscheiden. Darüber hinaus ist auch
unklar, ob das Amt überhaupt einen Amtssitz zur Ausübung der Funktion
und der Verwaltung der zahlreichen zugeordneten Domänen mit Felder,
Speicher, Werkstätten etc. erforderte. |
Nach Sander-Hansen spricht zumindest
nichts während der ersten Periode, in der die Gottesgemahlinnen noch
Mitglieder des königlichen Hauses waren, für einen eigenen Wohnsitz im
Tempelbezirk des Amun. Es ist aber wohl anzunehmen, dass die
Kultfunktionen im Tempel des Amun beheimatet waren - so wird Ah-mose-Nefertari
einmal als "schön im Sistrumhause" bezeichnet, was,
angesichts der oben erwähnten Tätigkeit des "Bedienen des
Sistrums" vor dem Abbild des Amun, wohl auf das "Sistrumhaus"
als Ort der Kulthandlungen hinweist. Der Titel der Ah-mose-Nefertari
"Gottesgemahlin im Hause des Amun (Hmt nTrm pr Jmn)" muss ja nicht bedeuten, dass sie dort ihren
Wohnsitz hatte. |
Für die Spätzeit ist zumindest nach
Einführung des Titels einer "Gottesanbeterin (DwAt-nTr)",
was wohl auch mit Änderungen in der Funktion und in der
Administration einherging, ein Amtssitz belegt. Das "Haus der
Gottesanbeterin ("Hwt-dwAt-nTr)"
ist dabei sowohl die Bezeichnung für die Körperschaft, die die
kultischen Funktionen wahrnimmt, als auch für die "Domäne der Gottesanbeterin". |
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